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ESM조약과 유럽연합조약― 유럽연합재판소의 프링글(Pringle) 판결을 중심으로 ―

Title
ESM조약과 유럽연합조약― 유럽연합재판소의 프링글(Pringle) 판결을 중심으로 ―
Other Titles
ESM und Europarecht
Author
정문식
Keywords
유럽안정화기구(ESM); 프링글 판결; 유럽연합재판소; 구제금융금지 원칙; 재정위기; Europäische Stabilitätsmechanismus(ESM); Pringle-Urteil; EuGH; No-Bailout; Finanzkrise
Issue Date
2015-02
Publisher
한국공법학회
Citation
공법연구, v. 43, NO 3, Page. 109-140
Abstract
2008년 미국발 금융위기 이후 유럽연합 회원국들은 이자율상승과 부채증가로 말미암은 국가 재정충당에 어려움을 겪기 시작하면서 2010년부터 재정위기를 겪게 되었다. 그리스 구제금융과 유럽재정안정화기금을 통한 잠정적인 재정위기 해결노력 이후에, 유럽연합 회원국들은 재정위기에 놓인 유로존국가의 재정곤란을 해결해주는 상설기구로서 유럽안정화기구(ESM)를 설립하는 국제조약을 체결하기로 하고, ESM 설립의 근거로서 유럽연합 운영조약 제136조 제3항을 개정(삽입)하였다. ESM은 재정곤란을 겪는 회원국에게 엄격한 조건 하에서 유로존과 회원국 안정에 필수적일 때 재정지원을 할 수 있다. 아일랜드 의원 프링글이 아일랜드 정부의 ESM조약체결과 비준을 거부해줄 것을 구하는 청구를 제기하자 아일랜드 대법원은 유럽연합재판소에 사전결정절차를 구하였고, 유럽연합재판소는 재정위기에 관한 유럽연합과 회원국의 조치에 대한 유럽법적 평가를 할 기회를 얻게 되었다. 유럽연합재판소는 ESM조약이 유럽연합의 권한을 침해하거나 확장하지 않는 국제조약으로서 회원국에게 체결권한이 있고, 운영조약 제125조를 문언적ㆍ연혁적ㆍ목적론적으로 좁게 해석하며 ESM을 통한 재정지원은 구제금융금지 원칙에 위반되지 않는다고 판단하였다. 또한 운영조약 제136조의 재정지원도 엄격한 조건 하에서 필수적인 경우에만 이루어진다면 제125조와 조화될 수 있다고 보았다. 유럽연합재판소의 프링글 판결은 운영조약 제125조의 해석론이나 경제적인 현실을 반영하지 않은 형식적인 법기술적 해석 때문에 방법론적으로는 문제가 있지만, 유럽연합과 회원국의 재정위기 해결을 위한 조치를 정당화했을 뿐만 아니라, 이를 유럽연합의 법체계 내로 끌어들여 사법통제를 할 수 있도록 기반을 마련하였다. Nachdem sich einige Eurostaaten mit rapide gestiegenen Zinsaufschlägen und damit mit gravierenden Refinanzierungsschwierigkeiten konfrontiert hatten, brach die Eurokrise aus, die auch als Staatschuldenkrise seit 2010 gedeutet wird, Nach EFSM und EFSF ist der Europäische Stabilitätsmechanismus(ESM) durch einen völkerrechtlichen Vertrag der Eurostaaten(ESMV) errichtet. Der Zweck des ESM ist Finanzmittel zu mobilisieren und den Finanzschwierigkeiten erlittenen Eurostaaten unter strikten und dem gewählten Finanzhilfeinstrument angemessenen Auflagen eine Stabilitätshilfe bereitzustellen, wenn dies zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar ist. Der ESM ist allerdings zwar ein völkerrechtlicher Vertrag, aber vorab nahm der Europäische Rat gemäß Art. 48 Abs. 6 AEUV und somit im vereinfachten Vertragsänderungsverharen den Beschluss zur Änderung zur Art. 136 AEUV an. Durch das zuerst vom irischen Parlamentarier Thomas Pringle angeregten Vorabentscheidungsersuchen wurde EuGH schließlich mit der Eruokrise befasst. Zum einen ging es um die Gültigkeit des Beschluss, zum anderen darum, ob das ESM mit dem EUV bzw. AEUV, insbesonderer mit der Art. 125, sog. No-Bailout- Klausel vereinbar. Mit dem Pringle Urteil billigt zunächst der EuGH die vereinfachten Vertragsänderung. Die Ermächtigung zur Errichtung des ESMs könne nicht währungssondern wirtschaftspolitische Maßnahmen verstanden werden. Der EuGH setzt für Art. 136 Abs. 3 AEUV die Zuständigkeit der Mitgliederstaaten voraus und damit bleibt sie deklaratorisch. Darüber hinaus legt er Art. 125 AEUV nicht nur mit der grammatischen, sondern auch historisch-teleologischen Interpretation so eng aus, dass die streng konditionierte Finanzhilfe nicht absolut verboten sind. Trotz ihrer schlanken Begründung ist das Ergebnis des Pringle Urteils positiv zu bewerten, weil er nicht nur rettet das Euro-Rettungsvorgehen, sondern auch stellt die Währungs- und Wirtschaftsunion(WWU) unter gerichtlicher Kontrolle in der Europäischen Union.
URI
http://scholar.dkyobobook.co.kr/searchDetail.laf?barcode=4010024502323#http://hdl.handle.net/20.500.11754/21830
ISSN
1225-4444
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SCHOOL OF LAW[S](법학전문대학원) > Hanyang University Law School(법학전문대학원) > Articles
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