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dc.contributor.author방승주-
dc.date.accessioned2018-03-28T07:35:50Z-
dc.date.available2018-03-28T07:35:50Z-
dc.date.issued2012-12-
dc.identifier.citation안암법학, 2013, 40, P.1-34, 34P.en_US
dc.identifier.issn1226-6159-
dc.identifier.urihttps://www.kci.go.kr/kciportal/ci/sereArticleSearch/ciSereArtiView.kci?sereArticleSearchBean.artiId=ART001739304-
dc.identifier.urihttp://hdl.handle.net/20.500.11754/53363-
dc.description.abstract§ 232 Abs. 1 Nr. 2 Wahlgesetz verbietet und bestraft die Leistung der Gelder oder der offentlichen bzw. privatlichen Positionen gegenuber dem vorherigen Rucktritt der Wahlkandidaten. Das Verfassungsgericht und das Oberste Gericht hat erklart, daß das Verbot der nachtraglichen Bestechung der Wahlkandidaten den Zweck fur die Gewahrleistung der freien und fairen Ausubung des passiven Wahlrechts und die Unzulassigkeit des Kaufens der passiven Wahlrechts. Meines Erachtens scheint es ausreichend, mit dem § 232 Abs. 1 Nr. 1 Wahlgesetz, namlich der vorherigen Wahlkandidatenbestechung zu regeln, um diesen gesetzgeberischen Zweck zu erreichen. § 232 Abs. 1 Nr. 2 Wahlgesetz ist verfassungswidrig und verletzt den Verfassungsbeschwerdefuhrer in seine Freiheit der politischen Willensbildung, Meinungsaußerung und der Wahl. Er widerspricht dem Bestimmtheit- sgebot der strafrechtlichen Normen und dem Ubermaßverbot gemaß Art 37 Abs. 2 der Verfassung. Daruber hinaus widerspricht er dem Gleichheitssatz, weil der Gesetzgeber die vorherige und nachtragliche Bestechungen mit gleichen Bestrafung ohne erforderlichen Differenzierung sanktioniert, obwohl die Gewichtigkeit der Vorwerflichkeit von den beiden Bestechungen ganz unterschiedlich ist. Im Ergebnis hatte dieser § 232 Abs. 1 Nr. 2 Wahlgesetz durch das Verfassungsgericht im Verfassungsbeschwerdeverfahren fur verfassungswidrig ohne weiteres erklart werden sollen. Diese Klausel konnte auch in dem Fall der Vereinigung der letzten prasidialen Wahlkandidaten Herrn Moon und Herrn Ahn fur die prasidialen Wahl am 19. Dezember 2012 angewendet werden, soweit Herr Moon Herrn Ahn die gemeinsame Regierungsbildung versprochen hat und ihm eventuell die Position des Ministerprasidents fur die Zukunft gewahrt. Eine solche Anwendung in diesem Fall verletzt die Freiheit der politischen Willensbildung und Wahlfreiheit der Wahlkandidaten ubermaßig. Deshalb es scheint mir empfehlenswert, daß der Gesetzgeber sich bemuht, diese nachtragliche Kandidatenbestechung im Wahlgesetz so schnell wie moglich abzuschaffen oder das Verfassungsgericht seine Verfassungsmaßigerklarung fur die Zukunft andert und diese Klausel fur verfassungswidrig erklart.en_US
dc.language.isoko_KRen_US
dc.publisher안암법학회en_US
dc.subject선거의 자유en_US
dc.subject정치적 의사형성의 자유en_US
dc.subject후보단일화en_US
dc.subject사전매수en_US
dc.subject사후매수en_US
dc.subject명확성의 원칙en_US
dc.subject과잉금지의 원칙en_US
dc.subject평등의 원칙en_US
dc.subject대통령선거en_US
dc.subject공사직의 제공en_US
dc.subject금품의 제공en_US
dc.subjectFreiheit der Wahlen_US
dc.subjectFreiheit der politischen Willensbildungen_US
dc.subjectVereinigung der Wahlkandi- datenen_US
dc.subjectvorherige Kandidatenbestechungen_US
dc.subjectnachträgliche Kandidatenbestechungen_US
dc.subjectBestimmtheitsgeboten_US
dc.subjectÜbermaßverboten_US
dc.subjectGleichheitssatzen_US
dc.subjectpräsidiale Wahlen_US
dc.subjectGewährung der öffentichen oder privatlichen Positionen_US
dc.subjectLeistung der Gelderen_US
dc.title후보단일화와 공직선거법상 사후매수죄의 위헌여부en_US
dc.title.alternativeVereinigung der Wahlkandidaten und nachtragliche Kandidatenbestechung gemaß § 232 Abs. 1 Nr. 2 Wahlgesetzen_US
dc.typeArticleen_US
dc.relation.no40-
dc.relation.volume2013-
dc.relation.page1-34-
dc.contributor.googleauthor방승주-
dc.sector.campusS-
dc.sector.daehakSCHOOL OF LAW[S]-
dc.sector.departmentHanyang University Law School-
dc.identifier.pidfrieden-
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SCHOOL OF LAW[S](법학전문대학원) > Hanyang University Law School(법학전문대학원) > Articles
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