254 0

후보단일화와 공직선거법상 사후매수죄의 위헌여부

Title
후보단일화와 공직선거법상 사후매수죄의 위헌여부
Other Titles
Vereinigung der Wahlkandidaten und nachtragliche Kandidatenbestechung gemaß § 232 Abs. 1 Nr. 2 Wahlgesetz
Author
방승주
Keywords
선거의 자유; 정치적 의사형성의 자유; 후보단일화; 사전매수; 사후매수; 명확성의 원칙; 과잉금지의 원칙; 평등의 원칙; 대통령선거; 공사직의 제공; 금품의 제공; Freiheit der Wahl; Freiheit der politischen Willensbildung; Vereinigung der Wahlkandi- daten; vorherige Kandidatenbestechung; nachträgliche Kandidatenbestechung; Bestimmtheitsgebot; Übermaßverbot; Gleichheitssatz; präsidiale Wahl; Gewährung der öffentichen oder privatlichen Position; Leistung der Gelder
Issue Date
2012-12
Publisher
안암법학회
Citation
안암법학, 2013, 40, P.1-34, 34P.
Abstract
§ 232 Abs. 1 Nr. 2 Wahlgesetz verbietet und bestraft die Leistung der Gelder oder der offentlichen bzw. privatlichen Positionen gegenuber dem vorherigen Rucktritt der Wahlkandidaten. Das Verfassungsgericht und das Oberste Gericht hat erklart, daß das Verbot der nachtraglichen Bestechung der Wahlkandidaten den Zweck fur die Gewahrleistung der freien und fairen Ausubung des passiven Wahlrechts und die Unzulassigkeit des Kaufens der passiven Wahlrechts. Meines Erachtens scheint es ausreichend, mit dem § 232 Abs. 1 Nr. 1 Wahlgesetz, namlich der vorherigen Wahlkandidatenbestechung zu regeln, um diesen gesetzgeberischen Zweck zu erreichen. § 232 Abs. 1 Nr. 2 Wahlgesetz ist verfassungswidrig und verletzt den Verfassungsbeschwerdefuhrer in seine Freiheit der politischen Willensbildung, Meinungsaußerung und der Wahl. Er widerspricht dem Bestimmtheit- sgebot der strafrechtlichen Normen und dem Ubermaßverbot gemaß Art 37 Abs. 2 der Verfassung. Daruber hinaus widerspricht er dem Gleichheitssatz, weil der Gesetzgeber die vorherige und nachtragliche Bestechungen mit gleichen Bestrafung ohne erforderlichen Differenzierung sanktioniert, obwohl die Gewichtigkeit der Vorwerflichkeit von den beiden Bestechungen ganz unterschiedlich ist. Im Ergebnis hatte dieser § 232 Abs. 1 Nr. 2 Wahlgesetz durch das Verfassungsgericht im Verfassungsbeschwerdeverfahren fur verfassungswidrig ohne weiteres erklart werden sollen. Diese Klausel konnte auch in dem Fall der Vereinigung der letzten prasidialen Wahlkandidaten Herrn Moon und Herrn Ahn fur die prasidialen Wahl am 19. Dezember 2012 angewendet werden, soweit Herr Moon Herrn Ahn die gemeinsame Regierungsbildung versprochen hat und ihm eventuell die Position des Ministerprasidents fur die Zukunft gewahrt. Eine solche Anwendung in diesem Fall verletzt die Freiheit der politischen Willensbildung und Wahlfreiheit der Wahlkandidaten ubermaßig. Deshalb es scheint mir empfehlenswert, daß der Gesetzgeber sich bemuht, diese nachtragliche Kandidatenbestechung im Wahlgesetz so schnell wie moglich abzuschaffen oder das Verfassungsgericht seine Verfassungsmaßigerklarung fur die Zukunft andert und diese Klausel fur verfassungswidrig erklart.
URI
https://www.kci.go.kr/kciportal/ci/sereArticleSearch/ciSereArtiView.kci?sereArticleSearchBean.artiId=ART001739304http://hdl.handle.net/20.500.11754/53363
ISSN
1226-6159
Appears in Collections:
SCHOOL OF LAW[S](법학전문대학원) > Hanyang University Law School(법학전문대학원) > Articles
Files in This Item:
There are no files associated with this item.
Export
RIS (EndNote)
XLS (Excel)
XML


qrcode

Items in DSpace are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.

BROWSE