위험사회에서의 책임구조: 자연 재해에 대한 법적 담론

Title
위험사회에서의 책임구조: 자연 재해에 대한 법적 담론
Author
김영환
Keywords
위험사회; 전통적인 책임모델; 근대의 귀속모델; 결과지향주의; 책임의 법세계화; 존재론화; die Risikogesellschaft; das klasische Modell der Verantwortung; das moderne Zurechnugnsmodell; Konsequentialismus; Globalisierung; Ontologisierung
Issue Date
2013-04
Publisher
홍익대학교 법학연구소 /The Law Research Institute
Citation
홍익법학 / The Law Reasearch institutute of Hongik Univ, 2013 , 14(1), p.821-842(22쪽)
Abstract
1. 책임개념의 가장 우선적인 의미는 행위결과의 귀속에 있다. 그런데 책임이념이 구성(Konstruktion)』의 결과라면, 이에 관해서는 상이한 착상(Konzept)들이 생겨날 수 있다. 책임개념의 역사적 발전과정을 돌이켜 볼 때, 전통적인 책임모델과 이에 뒤따르는 현대적 모델을 발견할 수 있다. 그리고 전통적인 모델』은 바로 그것이 『규범적인 도덕체계(deontologisches Moralsystem)』에 근거하고 있다는 점에 의해 특징지워진다. 그에 따르면 하나의 행위는 그것이 유효한 규범과 합치될 때에만 선한 것이 된다. 그러나 이러한 책임 모델은 늦어도 기술적인 발전이 생산하는 잠재적인 위험이 발생하게 되면 위기에 처해 진다, 왜냐하면 이러한 잠재적인 위험은 개별적으로가 아니라 단지 일반적으로만 회피할 수 있기 때문이다. 따라서 위법적인 행위와 다른 편으로는 피해자에 의해 감수되어야만 하는 우연사이에 제 3의 『사고(Unfall)』라는 범주가 들어서는 것이다. 2. 책임의 이와 같은 상이한 관련점 이외에도 규범논리적인 관점에서 볼 때 현대적인 귀속모델은 다음과 같은 속성을 지닌다. 전통적인 책임개념이 과거지향적이라면, 오늘날의 책임개념은 미래지향적이다. 과거지향적인 책임이 부정적으로 평가되는 결과와 관계를 맺는다면, 이에 반해 미래지향적인 책임은 긍정적인 상태를 목표로 한다. 그리고 이와 함께 규범지향적인 책임은 결과지향적인 책임으로 전환하게 된다. 더 나아가 책임이 이제 원하는 상태를 유지하거나 만드는 데에 있다면, 이러한 책임을 지기 위해서 반드시 행위할 필요는 없다. 요컨대 행위결과는 어떤 사람의 작위와 동시에 다른 사람의 부작위에 의해 발생하는 것이다. 그 결과 작위와 부작위간의 구별이 지니는 도덕적인 중요성도 상대화된다. 3. 자연에 대한 지식이 포괄적일수록 그리고 이에 대한 통제가 체계적일수록, 예상치 않은 자연현상은 자연발생적인 성격을 잃고 따라서 점차 그 대신 인간관련적인 성격을 지니게 된다. 다시 말해 자연적인 재앙은, 그것을 인간의 간섭으로 피할 수 있거나 그 영향력을 감소시킬 수 있는 한, 더 이상 자연적인 재앙은 아니다. 이런 방식으로 운명적인 객관적 위험은 예측할 수 있는 주관적 위험으로 바뀐다. 이렇듯 단순한 간섭의 가능성을 통해 발생된 사건에 대한 관할 혹은 책임이 근거지워지면서 책임의 영역은 범세계화되면서 확장된다. 4.숲의 멸종, 오존층 파괴 혹은 온실효과 등은 개별적인 행위들의 자발적인 집합으로서 생겨난 것이라면, 이러한 전체를 책임의 주체로 확인하는 것은 자명할 것이다. 개인들 집합이 원인제공자이기 때문에 그것의 전체가 되는 인류가 책임의 주체로 고찰되어야 한다는 것이다. 그러나 인과적인 원인제공자는 의심할 바 없이 인류이지만, 이 개념은 내적인 구조를 지니지 않기 때문에 행위의 주체가 될 수 없으므로 이러한 난점에 직면해서 책임의 주체에 대한 문제는 원인야기의 문제와 분리되고 만다. 그리고 책임주체의 확장은 책임의 객체의 문제와 결합하게 된다. 그리고 객체에 고유한 가치를 인정함으로써 양자사이의 규범적인 관련성을 인정할 수 밖에 없게 된다. 그리고 이러한 『존재론화(Ontologisierung)』를 통해 특정개체에 대한 책임은 그 객체에 내재한 고유한 가치로부터 생겨난다. 5.오늘날의 책임모델과 관련해서는 책임주체의 범세계화를 통해 효율적이고 기능적인 형법이 주장된다. 그런데 이러한 새로운 책임모델에서는 도덕적 책임이라는 전통적인 책임요소가 점차 설득력을 잃고 마는데, 왜냐하면 책임의 주체가 지나치게 범위가 넓기 때문이다. 더 나아가 책임개념의 실천적 기능과도 관련해서 이러한 사고모델은 유책한 者와 그렇지 않은 자를 서로 구별 함으로써 책임경감기능을 전혀 수행할 수 없다. 그러나 도덕적 의무와 책임의 주체는 인격으로서의 인간적인 개체라는 계몽주의시대 이래의 생각은 견지되어야 한다. 만약 이러한 전제들이 포기된다면, 책임개념의 혼돈은 그것의 필연적인 결과이다. 1. Die sog. Risikogesellschaft zeichnet sich in doppelter Hinsicht aus: Auf der objektiven Ebene sind wir mit dem mannigfachen Zerstorungspotential konfrontiert, das der technische Fortschritt herbeigefuhrt hat. Auf der subjektiven Ebene haben wir im Alltag das Gefuhl des Bedrohtseins, indem wir diesen mannigfaltigen Gefahren ausgesetzt sind. Der Risikodiskurs bezieht sich auf die verschieden Gefahrenquellen, 1) die Hochtechnologie, 2) die Biotechnik, 3) die Selbstgefahrdung der Menschen bei den verheerenden Folgen unsorgsamer Handlungsweisen. Wegen der nur einzudammenden Katastrophentrachtigkeit dieser Gefahquellen kommt der Risikodiskurs zustande. 2. Der Begriff der Verantwortung zielt gerade auf das Problem der Zurechnung von Handlungsfolgen. Wenn die Idee der Verantwortung im Sinne das Resultat einer "Konstruktion" sein soll, dass die fragliche Beziehung zwischen Subjekt und Objekt erst hergestellt werden muss., sind unterschiedliche Konzepte moglich. Dabei zeigt sich deutlich, dass zwei Zurechnungsmodelle in der normativen Struktur und in den sozialen Bedingungen stark voneinander divergieren: das klassische und das moderne, das diesem zeitlich nachfolgt. 3. Das sog. klassische Modell der Verantwortung zeichnet sich dadurch aus, dass ihm deontologische Moralsysteme zugrunde liegen. Nach denen ist eine Handlung erst dann gut, wenn sie mit den gultigen Normen ubereinstimmt. Dieses Modell gerat spatestens dann unter Druck, wenn die technische Entwicklung Gefahrdungspotentiale produziert, die zwar generell, nicht aber in jedem Einzelfall beherrschbar sind. Hier besteht die Notwendigkeit, die Haftung von der Rechtswidrigkeit der Handlung abzukoppeln. Dadurch tritt als die dritte Kategorie der Unfall; die konkret unvermeidbare Folge einer wegen ihres gesellschaftlichen Nutzensakzeptierten generellen Gefahrdung. 4. In normlogischer Hinsicht machen sich die folgenden strukturellen Besonderheiten dieses modernen Zurechnungsmodells bemerkbar. Wahrend der klassische Verantwortungsbegriff retrospektiv war, ist der neue Verantwortungsbegriff prospektiv. Dadurch kommt die Umstellung von einer normbezogenen auf eine folgenorientierte Verantwortung zustande. Wenn nun Verantwortung impliziert, einen erwunschten Zustand aufrechtzuerhalten oder gar zu herstellen, dann setzt das nicht notwendig das Handeln voraus, weshalb die Gleichsetzung von Tun und Unterlassen zustande kommt. 5. Wenn die Gemeinsamkeit von Gefahren und Risiken darin besteht, dass sie sich auf kunftige Schaden beziehen, gibt es im Hinblick auf deren Zurechnung zwei Moglichkeiten: Entweder wird der etwaige Schaden als Folge der Entscheidung gesehen, oder der etwaige Schaden auf die Umwelt zugerechnet. Im ersten Fall sprechen wir von Risiko und dann im zweiten Fall von Gefahr. Aber die Grenzlinie zwischen den beiden verlauft nicht nur unklar. Sondern wird der Bereich der Gefahr auch allmahlich von dem des Risikos okkupiert. Je umfassender die Kenntnisse uber die Natur und je systematischer die Kontrollen uber sie ausgebaut werden, desto mehr verlieren unerwartete Naturereignisse ihre Naturwuchsigkeit und nehmen anthropogenen Charakter an. Kurz: Die Transformierung von der Gefahr zum Risiko ist ein Einfallstor fur die GlobalisierungderVerantwortung. 6. Nach dem klassischen Modell der Verantwortung stellt das Individuen das Subjekt der Zurechnung dar. Aber ein solches individualistisches Konzept stoßt dort auf Schwierigkeiten, wo Organisation und Institutionen zu maßgeblichen Akteuren geworden sind. Daneben verhalt es sich noch schwieriger mit den Folgen unorganisierten Zusammenwirkens einer großen Zahl von Individuen und Organisationen, was gerade die gesamte Okologiedebatte auslost. Daher wrd vorgeschlagen, von der Zurechnung auf Individuen abzurucken, um dadurch irgendwelche Formen der Kollektivverantwortlichkeit zu begrunden. Da aber die Menschheit als kausale Urheber wegen ihrer mangelnder inneren Strukturiertheit nicht als entscheidungs- und handlungsfahiges Subjekt gelten kann, wird dieses Dilemma dadurch umgegangen, dass die Frage nach dem Subjekt von der nach der Verursachung abgelost wird. Und der Ausweitung des Bereichs verantwortlicher Subjekte korrespondiert eine Erweiterung des Kreises der Objekte. Da die normative Relation zwischen Subjekt und Objekt dabei nicht leicht zu begrunden ist, soll sich diese normative Beziehung im Objekt selbst herstellen lassen. Durch diese Ontologisierung ergibt sich nun die Verantwortung unmittelbar aus dem inharenten Wert, der einem bestimmten Objekt zuerkannt wird. 7. Wenn die Aufgabe einer Theorie der Verantwortung darin liegt, Kriterien fur eine Zuschreibung zu entwickeln, zeigt sich, dass im modernen Verantwortungsmodell unter den Bedingungen der Risikogesellschaft neuartige Gegenstande der Verantwortung in den Vordergrund rucken. Hiergegen erhebt sich zunachst der Einwand, dass das Merkmal des Subjekts der Verantwortung zunehmend aus dem Blick gerat wird. Unter dem Einfluss der Subjektivitatsphilosphie wurde moralische Verantwortung als eine innere Rechenschaft aufgefasst, wobei das autonome Ich des Menschen im Vordergrund steht. Vor dem Hintergrund der neuartigen gesellschaftlichen Probleme, wird an dieser Leitvorstellung der inneren Rechenschaft nicht festgehalten. Auch in Bezug auf die praktische Funktion des Verantwortungsbegriffs ist an diesem Modell insofern kritisiert, als der Begriff der Verantwortung nicht eine Entlastungsfunktion ausubt. Um die Verantwortlichen von den Nichtverantwortlichen scharf abzugrenzen, hat das klassische Modell verschiedne Kriterien wie kausale Urheberschaft, Voraussichtbarkeit und Vermeidbarkeitentwickelt entwickelt. Dagegen ist fur das moderne Fursorge- Verantwortungkmuster kein vergleichbares Modell vorhanden. Angesichts dieser Lage soll mit Nachdruck dafur pladiert werden, die Voraussetzung der Verantwortlichkeit unbedingt am menschlichen Individuum als Person festzubinden, die seit der Philosophie der Aufklarung im Mittelpunkt des Begriffs der V
URI
http://www.kci.go.kr/kciportal/landing/article.kci?arti_id=ART001748661#nonehttp://hdl.handle.net/20.500.11754/49963
ISSN
1975-9576
DOI
10.16960/jhlr.14.1.201302.821
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