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재판방송의 헌법적 문제와 가능성- 재판방송의 헌법적 정당성과 허용방안을 중심으로-

Title
재판방송의 헌법적 문제와 가능성- 재판방송의 헌법적 정당성과 허용방안을 중심으로-
Author
정문식
Keywords
공재판방송; 공개재판원칙; 직접공개; 간접공개; 인격권보장
Issue Date
2014-03
Publisher
한양대학교 법학연구소
Citation
법학논총 , 2014년 pp.143 - 170 (28쪽)
Abstract
Imformationen ber Geschehnisse im Gerichtssaal sind in stetig zunehmendem Maße eigenen Erlebens und unmittelbarer Anschauung. Sie werden immer strker durch die Massenmedien vermittelt. Fr die Rechtsprechung ist die Saalffentlichkeit als Imformationen nach wie vor nicht irrelevant, und durch die Fernsehffentlichkeit wre sie wichitiger als andere, insbesonder wenn es große Misstrauen gegenber der Rechtsprechung gibt, wie heutzutage in Korea. Gerichtliche Offentlichkeit hat die ambivalente Natur. Auf der einen Seite wird die Gerichtsoffentlichkeit mit hehren Zielsetzungen verbunden wie mit der Kontrolle richterlicher Macht, mit dem Schutz des Einzelnen vor gerichtlicher Willkr, mit der Schaffung und Erhaltung von Vertrauen in die Justiz und mit der Bewahrung der richterlichen Unabhngigkeit vor obrigkeitlicher Einflussnahme. Auf der anderen Seite wird der Gerichtsffentlichkeit ein hohes Gefahrenpotential zugeschrieben. Es reicht von der prangerartigen Bloßstellung des Angeklagten im Strafverfahren ber die Beeintrchtigung der Wahrheitsfindung bis hin zu der Befrchtung. Offentlichkeit kann die richterliche Unabhngigkeit auf Grund des Drucks der offentlichen Meinung gerade gefhrden. Die Betroffenen geraten damit in die schwierige Situation, dass sie einerseits durch die Offentlichkeit geschtzt werden sollen, zugleich jedoch des Schutzes vor der Offentlichkeit bedrfen. Daher ist es aufgerufen, Gerichtsffentlichkeit so auszutarieren, dass weder das erforderliche Mindestmaß unter- noch das Hchstmaß berschritten wird. Es hat die Gefahren durch zu wenig oder durch zu viel Gerichtsffentlichkeit gleichermaßen zu vermeiden. Von koreanischem hchsten Gerichtshof veranstaltene Fernsehsendungen der gerichtlichen Verhandlungen im Jahr 2013 sind verfassungsmßig zu bewerten, weil sie zum einen die Geschehen im Gerichtssaal zeigen, und zum anderen sie andere Verfassungsgut zu schtzen versucht, wie Personlichkeit der Angeklagte. Imformationen uber Geschehnisse im Gerichtssaal sind in stetig zunehmendem Maße eigenen Erlebens und unmittelbarer Anschauung. Sie werden immer starker durch die Massenmedien vermittelt. Fur die Rechtsprechung ist die Saaloffentlichkeit als Imformationen nach wie vor nicht irrelevant, und durch die Fernsehoffentlichkeit ware sie wichitiger als andere, insbesonder wenn es große Misstrauen gegenuber der Rechtsprechung gibt, wie heutzutage in Korea. Gerichtliche Offentlichkeit hat die ambivalente Natur. Auf der einen Seite wird die Gerichts ffentlichkeit mit hehren Zielsetzungen verbunden wie mit der Kontrolle richterlicher Macht, mit dem Schutz des Einzelnen vor gerichtlicher Willkur, mit der Schaffung und Erhaltung von Vertrauen in die Justiz und mit der Bewahrung der richterlichen Unabhangigkeit vor obrigkeitlicher Einflussnahme. Auf der anderen Seite wird der Gerichtsoffentlichkeit ein hohes Gefahrenpotential zugeschrieben. Es reicht von der prangerartigen Bloßstellung des Angeklagten im Strafverfahren uber die Beeintrachtigung der Wahrheitsfindung bis hin zu der Befurchtung. Offentlichkeit kann die richterliche Unabhangigkeit auf Grund des Drucks der offentlichen Meinung gerade gefahrden. Die Betroffenen geraten damit in die schwierige Situation, dass sie einerseits durch die Offentlichkeit geschutzt werden sollen, zugleich jedoch des Schutzes vor der Offentlichkeit bedurfen. Daher ist es aufgerufen, Gerichtsoffentlichkeit so auszutarieren, dass weder das erforderliche Mindestmaß unter- noch das Hochstmaß uberschritten wird. Es hat die Gefahren durch zu wenig oder durch zu viel Gerichtsoffentlichkeit gleichermaßen zu vermeiden. Von koreanischem hochsten Gerichtshof veranstaltene Fernsehsendungen der gerichtlichen Verhandlungen im Jahr 2013 sind verfassungsmaßig zu bewerten, weil sie zum einen die Geschehen im Gerichtssaal zeigen, und zum anderen sie andere Verfassungsgut zu schutzen versucht, wie Pers nlichkeit der Angeklagte.
URI
https://www.kci.go.kr/kciportal/ci/sereArticleSearch/ciSereArtiView.kci?sereArticleSearchBean.artiId=ART001865957http://hdl.handle.net/20.500.11754/48524
ISSN
1225-228x
Appears in Collections:
SCHOOL OF LAW[S](법학전문대학원) > ETC
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