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저당권부채권의 양도

Title
저당권부채권의 양도
Author
위계찬
Keywords
민법개정; 부종성; 저당권부채권의 양도; 채권양도; 채권양도의 대항요건; btretung der gesicherten Forderung ,Akzessorietat; Abtretungserklarung; Eintragung zurUbertragung der Hypotheken; Reform des Burgerlichen Gesetzes
Issue Date
2014-08
Publisher
한양법학회 / Han Yang Association for Legal Studies
Citation
漢陽法學 / Han Yang Law Review, 2014, 47(3), pp. 49-75(27쪽)
Abstract
In der vorliegenden Arbeit geht es um die Wirkung der Hypotheken bei Abtretung der von den Hypotheken gesicherten Forderung. Insbesondere stellt sich die Frage, die Hypotheken mit der abgetretenen Forderung ohne die Eintragung der Hypotheken auf den neuen Glaubiger ubergehen. Das koreanische Burgerliche Gesetzbuch regelt, dass die rechtsgeschaftliche Ubertragung der dinglichen Rechten an unbeweglichen Sachen durch Einigung und Eintragung in das Grundbuch auf den neuen Glaubiger erfolgt. Nach dieser Regelung ist fur die Ubertagung der Hypotheken neben der dinglichen Einigung des Zedenten und des Zessionars Eintragung in das Grundbuch erforderlich.Aus der Akzessoritat der Hypotheken folgt, dass sie nicht ohne die Forderung ubertragen werden kann. Nach der gesetzlichen Regelung richtet sich die Ubertragung auf das Hauptrecht, die gesicherte forderung. Daraus stellt sich die Frage, ob das mit der Abtretung der gesicherten Forderung Sicherungsrecht, z. B. Hypotheken, auch als deren Annex kraft Gesetzes auf neuen Gluaubiger ubergeht.In diesem Bezug hat das koreanische Burgerliche Gesetz keine bestimmte Regelung. In der Literatur sind die Meinungen verschieden. Unter diesen Umstanden ist die Rechtslage der Parteien nicht eindeutig. Daher ist zu erwahnen, dass diese Problematik durch die Reform des Gesetzes losen sollte. Bei Diskussionen in Bezug auf die Reform des Gesetzes gibt es zwei verscheidene Vorschlage. Ein davon schlagt vor, dass das Gesetz eine Regelung bestimt, wonach die Hypotheken mit Abtretung der Forderung ohne Eintragung ubergehen sollte. Demgegenuber schlagt ein anderer vor, dass das Gesetz eine Regelung bestimmt, wonach zur Ubertragung der Hypotheken neben der Einigung zwischen Parteien Eintragung in das Grundbuch erforderlich ist. Zum Schluß empfielt es sich, bei Reform des Gesetzes den ersten Vorschlag anzunehmen.
URI
http://www.dbpia.co.kr/Journal/ArticleDetail/NODE02485307http://hdl.handle.net/20.500.11754/46825
ISSN
1226-8062
Appears in Collections:
SCHOOL OF LAW[S](법학전문대학원) > Hanyang University Law School(법학전문대학원) > Articles
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