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dc.contributor.author조태제-
dc.date.accessioned2018-03-09T08:10:29Z-
dc.date.available2018-03-09T08:10:29Z-
dc.date.issued2013-08-
dc.identifier.citation한양법학 Han Yang Law Review, April 2013, 43, P.375-401, 27P.en_US
dc.identifier.issn2383-8507-
dc.identifier.urihttp://www.dbpia.co.kr/Article/NODE02258771-
dc.identifier.urihttp://hdl.handle.net/20.500.11754/44458-
dc.description.abstractDie sachgerechte Begrenzung der Zustandsverantwortlichkeit in den Opferfallen gehort zu den großen Fragen des Gefahrenabwehrrechts. Besondere wirtschaftliche Bedeutung haben die Opferfalle im Bodenschutzrecht erlangt, weil die Sanierung von kontaminierten Boden nicht selten mit großen Kosten verbunden ist. Der Gesetzgeber hat im Bodenschutzgestz aus fiskalpolitischen Grunden von einer Beschrankung der Zustandsverantwortlichkeit in den Opferfallen abgesehen. Im Bodenschutzrecht lassen sich drei Konstellationen von Opferfallen unterscheiden. Zur ersten Konstellationen gehoren die Falle, in denen der Grundeigentumer ein bereits kontaminiertes Grundstuck erworben hat, ohne hiervon zu wissen oder wissen zu mussen. Zur Konstellation zahlen jene Gefahren, die wahrend des Eigentums des Grundeigentumers entstanden sind, ohne dass dieser an der Gefahrenstehung mitgewirkt hat. Ein Opferfall liegt hingegen vor, wenn die Gefahr von außen auf das Grundstuck einwirkt. Das Verfassungsgericht hat in seinem Beschuss vom 23.8.2012 die boden-scutzrechtliche Zustandsverantwortlichkeit fur nicht mit dem Verfassungsrecht vereinbar erklart und den Gesetzgeber zu einer verfassungskonformen Neuregelung aufgefordernt. Es leitet die Verletzung der Eigentumsgarantie nicht aus der Weite des Tatbestandes, sondern aus der Weite der Rechtsfolgen der bodenschutzgesetzlichen Zustandsverantwortlichkeit her. Es begrundet die Verletzung mit dem Ubermaß der einem Grundeigentumer auferlegten Belastung. Dieser Absatz, die Zustandsverantwortlichkeit auf der Rechtsfolgenseite zu begrenzen, ist allerdings nicht zur sachgerechten Losung der Opferfalle geeignet. Die Verfassungwidrigkeit der Zustandsverantwortlichkeit in den Operfallen folgt vielmehr bereits daraus, dass dem Grundeigentumer auf der Tatbestandsseite willkurlich Gefahren zugerechnet werden, denen er nicht naher steht als ein beliebiger Dritt. Die Unbilligkeit der Opferfalle resultiert nicht erst aus dem Ubermaß der Belastung, sondern bereits aus der Belastung als solcher. Eine sachgerechte Begrenzung der Zustandsverantwortlichkeit muss daher bei der Zurechnung ansetzen. Eine Gefahr, die wahrend des Eigentums des Grundeigentumers entstanden sind, kann ihm nur zugerechnet werden, wenn er an ihrer Entstehung mitgewirkt hat, z.B. indem er dem spateren Verhaltensstorer sein Grundstuck zu einer mit Umweltrisken verbundenen Nutzung uberlassen hat. Ein bereits vor dem Eigentumserwerb vorhandener kontaminierter Boden kann dem gegenwartigen Grundeigentumer nur zugerechnet werden, wenn er die Kontamination bei Erwerb kannte oder gahrlassig nicht erkannt hat. Die Operfalle konnen bereits tatbestandlieh von der bodenschuzrechtlichen Zustandsverantwortlichkeit ausgenommen weden. Kein Grundeigentummer, der sich in einer Opferposition befindet, kann zur Sanierung oder zur Kostentraung herangezogen werden. Er bleibt jedoch weiterhin zur Duldung von Gefahrenabwehrmaßnahmen verpflichtet, weil nur so eine effektive Gefahrenabwehr gewahrleistet ist und weil eine bloße Duldung den Grundeigentumer weit weniger belastet.en_US
dc.description.sponsorship이 논문은 2012년 한양대학교 교내연구비 지원으로 연구되었으며(HY-2012-G), 2013년 8월 26일 중국해양대에서 개최된 한양법학회, 중국해양대 국제교류학술대회 발표논문을 수정한 것임.en_US
dc.language.isoko_KRen_US
dc.publisher한양법학회 Han Yang Law Associationen_US
dc.subject토양정화en_US
dc.subject상태책임en_US
dc.subject행위책임en_US
dc.subject위험방제en_US
dc.subject토양환경보전법en_US
dc.subject위험방제법en_US
dc.subject경찰책임en_US
dc.subjectBodensanierungen_US
dc.subjectZustandsverantwortlichkeiten_US
dc.subjectVerhaltensverantwortlichkeiten_US
dc.subjectGefahrenabwehren_US
dc.subjectBodenschutzgestzen_US
dc.subjectBodenschutzrechten_US
dc.subjectGefahrenabwehrrechten_US
dc.subjectPolizeiliche Verantwotlichkeiten_US
dc.title위험방제법상의 상태책임- 토양환경보전법상의 상태책임의 제한en_US
dc.title.alternativeZustandsverantwortlichkeit im Gefahrenabwehrrecht - Begrenzung der bodenschutzrechtlichen Zustandsverantwortlichkeiten_US
dc.typeArticleen_US
dc.relation.no3-
dc.relation.volume24-
dc.relation.page375-401-
dc.relation.journal한양법학-
dc.contributor.googleauthor조태제-
dc.relation.code2012220811-
dc.sector.campusS-
dc.sector.daehakSCHOOL OF LAW[S]-
dc.sector.departmentHanyang University Law School-
dc.identifier.pidtjcho-
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SCHOOL OF LAW[S](법학전문대학원) > Hanyang University Law School(법학전문대학원) > Articles
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