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로봇 형법(Strafrecht für Roboter)?

Title
로봇 형법(Strafrecht für Roboter)?
Other Titles
Strafrecht für Roboter; The Criminal Law for the Robot?
Author
김영환
Keywords
로봇 형법; 자동화기계; 기계의 인간화; 동물윤리; 전자적 인격; 법인의 형사책임; Strafrecht für Roboter; intellegente Maschine; Vermenschlichung der Technik; Tierethik; elektronische Person; Verantwortlichkeit der juristischen Person
Issue Date
2016-12
Publisher
한국법철학회
Citation
법철학연구, 제19권 제3호, Page. 143-168
Abstract
이 논문의 목적은 로봇에 대한 형법(소위 “로봇 형법”)아라는 구상(Konzept) 이 얼마나 설득력이 있는가를 다음의 네 가지 논거를 중심으로 비판적으로 검토하는 데에 있다. 첫째, 비록 역사적으로 동물에 대한 형벌집행이 있었다고는 하지만 로봇에 대해 형벌을 적용할 수 있다는 주장은 그대로 받아들이기가 힘들 뿐만 아니라, 형법의 적용범위에 관한 오늘날의 관념에 더 이상 부합하지 않으며, 이에 대한 법적 근거가 없다는 것이다. 또한 동물윤리학의 로봇 형법에의 이전은 가능하지 않은데, 왜냐하면 로봇은 최소한 아직까지 감응능력이 없기 때문이라는 것이다. 둘째, 자율적으로 행동하는 로봇의 형법적 책임이라 는 생각은 매력적이며 형벌이라는 사회제도의 구조를 심도 있게 분석하는 계기를 제공하지만 그러한 생각은 잘못된 길에 들어선 것이다. 이는 로봇의 “처벌”이 로봇을 잘못 평가한 결과이기 때문만은 아니다. 오히려 지능이 있기는 하지만 도덕에 따를 능력이 없어 규범적인 의미에서 “옳거나” “그르게” 행동하지 못하는 기계에 대해 형벌 제도를 적용한다면 이 제도는 진지함을 잃게 될 것이기 때문이다. 셋째, 인간과 마찬가지로 로봇에 대해서도 법적 제재가 가능하다는 주장은 전혀 설득력이 없는데, 왜냐하면 로봇에 대해 제안된 형사제재인 재프그램화는 법적 근거가 없을 뿐만 아니라 그것의 변형된 형태들은 오늘날의 형법에서는 인정될 수 없는 형사제재의 종류이기 때문이다. 넷째, 인간의 책임을 기계에 이전시키는 것은 아직까지는 성급한 결론이며 그러므로 로봇 형법이 처벌의 공백을 메꾼다는 발상도 별로 근거가 없다는 것이다. 결론적으로 이 논문은 로봇 형법이라는 구상 자체가 좀 더 세련되게 만들어질 필요가 있음을 강조하는데, 왜냐하면 형법상 책임개념은 인간의 도덕적 인격과 밀접하게 연관되어 발전되어 왔기 때문에 로봇 형법은 필히 책임개념의 혼돈으로 이어질 가능성이 농후하기 때문이다. In der vorliegenden Studie geht es hauptsächlich darum, ob und inwieweit das Konzept vom sog. Strafrecht für Roboter zu legitimieren ist. Hier wird diese Frage unter vier verschdieneden Aspekten untersucht. 1)Zur These, dass das Strafrecht für Roboter durchaus denkmöglich ist, weildie Strafrechtsordnung bis zur Aufklärung die Strafe gegen Tiere kennt, wird zunächst hervorgehoben, dass diese historischen Reminiszenzen vongeringer Durchschlagskraft sind. Daran wird auch kritisiert, dass die Bestrafung“ von Tieren oder sogar von leblosen Gegenständen nicht mehrder heutigen Vorstellung von dem möglichen Anwendungsbereich des Strafrechts entspricht. Dagegen wird letztlich Bedenken erhoben, dassautonomen Robotern kein moralisches Status zugeschrieben werden sollte, weil es ihnen vor allem an der Empfindungsfähigkeit fehlt. 2) Gegen die Ansicht, dass autonomene Roboter nicht nur handlungs-, sondern auch schuldfähig ist, weil die Herstellung strafrechtlicher Begriffe allein vonihrer Zweckmässigkeit abhängt, wird ins Feld geführt, dass auch Robotetern das Handungsfähigkeit zuerkannt werden kann, wenn der rechtliche Begriff keiner beschreibenden, sondern normativ-zuschreiben Art ist. Dennoch gilt dies nicht im Bereich der Schuld. Denn wenn die Strafe mit dem persönlichen Vorwurf eng verbunde ist, kann sie nichtgegen Roboter verhängt werden. Daher sollte die Strafe gegen intelligente Maschine verzicht werden. Sonst steht bei der Bestrafung von Roberten die Würde und Ernsthaftigkeit der Strafe auf dem Spiel. 3) Zum Gedanken, dass nicht nur Menschen, sondern auch Robertoren bestraft werden kann, lässt sich sagen, dass die als die Strafe vorgeschagene Umprogrammierung nicht in der gesetzlichen Strafe verankert ist. Daneben sei auch erwähnnt, dass sich diese Art der Körperstrafe im modernen Strafrecht verfaasungsrechtlich nicht legitimieren lässt. 4) Zum Vorschlagdes Strafrechts für Roboter zur Erschließung der Straflücke ist zu behaupten, dass er strafrechtsdogmatisch insofern unplausibel ist, alsstrafrechtliche Zuschreibungsmaßstäbe weit reichen, um verschiedne Gefahrquellen zu überwachen und zu sichern. Falls dies nicht dazu taugt, dann muss die Gesellschaft dies Problem übernehmen. Insoweit ist keine Lücke auffindbar.
URI
http://www.kci.go.kr/kciportal/landing/article.kci?arti_id=ART002190433https://repository.hanyang.ac.kr/handle/20.500.11754/101322
ISSN
1226-8445
DOI
10.22286/kjlp.2016.19.3.005
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SCHOOL OF LAW[S](법학전문대학원) > Hanyang University Law School(법학전문대학원) > Articles
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