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공사협동 시대에 있어서의 보장국가, 보장행정 및 보장행정법의 전개

Title
공사협동 시대에 있어서의 보장국가, 보장행정 및 보장행정법의 전개
Other Titles
Beteiligung Privater an offentlichen Aufaben und staatliche Verantwortung-Entwicklung des Gewahrleistungsverwaltungsrechts
Author
조태제
Keywords
협동원리; 공사협동; 사인화; 민간화; 민영화; 민간위탁; 공적임무 수행에의 사인의 참가,보장행정; 보장책임; 보장국가; 규제된 자기규제; 보장행정법; Kooperationsprinzp; Public-Private-Partnership(Kooperation); Privatisierung; Beteiligung Privateran der Wahrnehmung offentlicher Aufgaben; Gewahrleistungsverwaltung; Gewahrleistungsantwortung,Gewahrleistungsstaat; Regulierte Selbstregulierung; Gewahrleistungsverwaltungsrecht
Issue Date
2012-05
Publisher
한양법학회 / Han Yang Law Association
Citation
한양법학 / Han Yang Law Review, May 2012, 38, P.273-297
Abstract
Die Beteiligung Privater an der Erfullung offentlicher Aufgaben stellt eine Alltaglichkeit dar. Es geht hier um die Gewahrleistungsverantwortung des Staates. Trotz des rechtlichen Steuerungsverlustes wegen der Privatisierung bleibt der Staat nach dem Kozept der Gewahrleistungsverantwortung voll in der Pflicht zu Ergebnissicherung. Das bestehende Arsenal an Beteiligungsformen bleibt in ganz erheblichem Umfang auf weitere rechtliche Ausgestaltung angewiesen. Es bedarf als dritter Saule der Entfaltung eines eigenstandigen Gewahrleistungsverwaltungsrechts. Die Funktion des Rechts der Gewahrleistungsverwaltung besteht im Grundsatz darin, die endogenen Potentiale der Gesellschaft fur die Verfolgung offentlicher Zwecke nutzbar zu machen. Das kann nur gelingen, wenn die Funktionsfahigkeit von Staat und Gesellschaft sowie die Eigenrationalitat beider Subsysteme erhalten bleiben. Anders als das Ordnungs-und Leistungsrecht zielt das Gewahrleistungsverwaltungsrecht nicht auf die am Einzelakt orientierte Regelung eines konkreten Rechtsverhaltnisses. Intendiert sind die Verwirklichung eines Gesamtkonzepts und der Aufbau einer Gewahrleistungsstruktur, die uber verfahrensrechtliche Anforderungen, organisatorische Elemente und inhaltliche Vorgaben staatliche und private Aufgabenbeitrage vernetzt. Die Grundbausteine des Gewahrleistungsverwaltungsrecht sind Instumente der Qualitats-und Ergebnissicherung privater Leistungerbringung, Verfahren zur Qualifikation und Auswahl privater Kooperationspartner der Verwaltung, drittschutzende Vorschriften zum Schutz der Rechte Dritter(private Kokurrenten, Nutzer, Verbraucher), Lenkung-und Kontrollinstrumente(z.B. Aufsicht, Eigenuberwachung, Publizitats-und Informationspflichten), Mechanismen zur Evaluierung und Forderung der Lernbereitschaft, und effektive staatliche Ruckholoptionen. Das Recht der Gewahrleistungsverwaltung ist in erster Linie Regulierungsrecht. Dieses Rechr begrenzt nicht nur Freiheit, sondern schutzt und ermoglicht ebenso Freiheit. So zeigt sich, dass der Gewahrleistungsstaat kaum als eine Art Minimalstaat in Erscheinung treten wird. Zumindest die Bereitstellung gemeinwohlsichernder Regulungsstrukturen und-inhalte wird ihm immer ein Anliegen sein.
URI
http://www.dbpia.co.kr/Article/NODE01899464http://hdl.handle.net/20.500.11754/49483
ISSN
1226-8062
Appears in Collections:
SCHOOL OF LAW[S](법학전문대학원) > Hanyang University Law School(법학전문대학원) > Articles
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