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독일의 화학물질 관리법제의 현황과 과제― 유럽연합 REACH의 수용 및 집행을 중심으로 ―

Title
독일의 화학물질 관리법제의 현황과 과제― 유럽연합 REACH의 수용 및 집행을 중심으로 ―
Other Titles
Regelungen über die chemischen Stoffe in Deutschland
Author
정호경
Keywords
REACH; 화학물질법; 등록; 평가; 허가; 제한; 물질안전보고서; 안전정보문서; ChemG; Registrierung; Bewertung; Zulassung; Beschränkung; Stoffsicherheitsbericht; Sicherheitsdatenblättern
Issue Date
2015-11
Publisher
행정법이론실무학회(行政法理論實務學會)
Citation
행정법연구, NO 43, Page. 223-242
Abstract
독일의 화학물질 관련 규율은 화학물질의 “등록, 평가, 허가 및 제한”에 관해 회원국 내에 직접 적용되는 REACH를 중심으로 형성되어 있다. 독일의 국내법은 REACH 등의 유럽 규율을 수용하고 집행하기 위한 규정으로만 구성되어 있다. REACH에 따른 화학물질 관리는 등록, 평가, 허가 또는 제한의 절차로 이루어진다. 첫째로, 등록 규정에 따라 회원국 내에서 경제적 활동을 하는 기업들은 유럽 내에서 생산하거나 유럽으로 수입하는 화학 물질에 대해 유럽 화학청(ECHA)에 등록해야 한다. 둘째로, 등록 서류 제출 이후 해당 기업 또는 ECHA가 평가가 필요한 물질에 대한 실증 연구를 진행해야 한다. 셋째로, 허가가 필요하다고 판단된 물질에 대해서는 허가 절차를 통해 적절한 대체 물질 내 대체 기술을 통하여 물질을 대체하고, 리스크를 충분히 제어할 수 있는 경우에 제조 및 사용이 허가된다. 넷째로, 화학물질의 생산절차 또는 사용이 수인할 수 없는 보건상의 리스크를 유발할 경우에는 제한 절차를 통해 제한 결정을 내릴 수 있다. 또한 기업들은 등록 시와 유통 시 두 종류의 안전 서류를 작성하여 공유하여야 한다. 이러한 REACH상의 의무는 비교적 양호하게 준수되는 것으로 평가되지만, 향후 집행을 위한 과제 역시 존재한다. 즉, 투명성의 개선, 기업의 부담 문제의 해결, 나노 물질 및 중간체에의 적용, 등록 서류 수준의 향상, 이해관계자 참여 방안 마련 등의 과제가 제기된다. 유럽 시장과 교역하는 기업의 입장에서 REACH를 숙지해야 할 뿐만 아니라, 향후 국제 기준에 따른 화학물질 규율의 본보기가 될 수 있다는 점에서 REACH의 집행 및 발전 과정을 주목할 필요가 있다. In der Regelungen über die chemischen Stoffe in Deutschland handelt es sich um „REACH', die auf Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung in MS direkt anzuwenden ist. Die deutsche innenstaatliche Rechtsordnung besteht nur aus der Regelungen, die das europäische Recht umsetzen. Nach REACH werden die chemischen Stoffe auf 4 Aspekte reguliert. Erstens in der Registrierungsphase hat Unternehmen eine Pflicht, die in Europa hergestellte oder in Verkehr gebrachte Stoff zu registrieren. Darüber hinaus für die Bewertung prüft die Agentur alle Versuchsvorschläge und Registrierungsdossiers und ggbf. entscheidet, die Stoffbewertung von Unternehmen oder der Agentur durchzuführen. Weiterhin wird der Anftrag auf Zulassung für die bestimmten Stoffe, um die Verfügbarkeit von Alternativen und deren Risiken sowie die technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit der Substitution zu prüfen. Schließlich darf ein Stoff, dessen Herstellund oder Benutzen das unerträgliche Risiko erregen kann, nur hergestellt, in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn die Maßgaben dieser Beschräkung beachtet werden. Neben diesen Verfahren verpflichten sich Unternehmen bei Regstrierung und Verkeht, zwei Arten von Sicherheitsurkunden abzufassen und mitzuteilen. Es wird zwar gesagt, dass die Pflichten nach REACH gut einzuhalten sein. Aber es gibt auch neuralgische Punkte, etwa die Verbesserung der Transparenz, die Belastungen der Unternehmen, Anwendung der Nanostoffe sowie Zwischenprodukte, die Qualität der Registrierungsdossiers und die Partizipation der Betroffenen. Das Unternehmen, das in Europa die chemischen Stoffe in Verkehr bringt, muss die Regelungen von REACH beobachten. Außerdem soll REACH ein Modell solcher Regelung werden, die den internationalen Standard entspricht. So ist es sinnvoll, auf den Vollzug und die Entwicklung von REACH ein Augenmerk zu richten.
URI
http://www.dbpia.co.kr/Journal/ArticleDetail/NODE06571905http://hdl.handle.net/20.500.11754/28584
ISSN
1738-3056
Appears in Collections:
SCHOOL OF LAW[S](법학전문대학원) > Hanyang University Law School(법학전문대학원) > Articles
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