Gemeinnutzige juristische Person ist eine reprasentative Rechtsform von nichtwirtschaftlicher juristischen Person. Die Rolle der gemeinnutzigen juristischen Personen zieht heutzutage erneute Aufmerksamkeit, indem die Tatigkeit von Drittem Sektor(third sector) mehr und mehr wichtg wird. Da gemeinnutzige juristische Person setzt Errichting nichtrwirtschaftlicher juristischen Person vouaus, finden die Bestimmungen im KBGB auf die Rechtsverhaltnisse gemeinnutziger juristischen Person Anwendung, es sei denn, dass 「Gesetz zur gemeinnutzigen juristischen Person」 (hierunter Ggjp) nicht anders bestimmt. Wahrend KHGB die Vorschriften uber Verschmelzung und Spaltung fur wirtschaftliche jurstische Person enthalt, hat KBGB keine entsprechende Vorschriften fur nichtwirtschaftliche juristische Person. Ferner sind solche Vorschriften fur gemeinnutzige juristische Person im Ggjp nicht vorhanden. Da es aber Bedarf zur Verschmelzung und Spaltung von gemeinnutzigen juristischen Personen wohl gibt, ist es notig eine gesetzgeberische Verbesserung zu unternehmen. Davon geht dieser Aufsatz aus. Daher uberblickt im Kapitel Ⅱ. welche Eigenschaft gemeinnutzige juristische Person im GgiP im Vergleich mit nichtrwirtschaftlicher juristischen Person im KBGB innehabt. Bevor die Problematik der Verschmelzung und Spaltung von gemeinnutziger juristischen Person regelrecht erortert wird, beschaftigt sich Kapitel Ⅲ. mit den zu berucksichtigenden Einzelheiten uber Verschmelzung und Spaltung von gemeinnutziger juristischen Person, indem er Sondergesetze betrachtelt, worin Verschmelzung bzw. Spaltung anerkannt wird. Danach behandelt Kapitel Ⅳ. die Streitpunkte uber die Verschmelzung und Spaltung von gemeinnutziger juristischen Person: Notwendigkeit, Form, mogliche Rechtssubjekt, Verfahren und Rechtsfolge der Verschmelzung bzw. Spaltung von gemeinnutziger juristischen Person. Zum Schluss resumiert Kapitel Ⅴ. die aus Untersuchung herausgezogene Ergebnisse.